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   OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19   

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OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19 (https://dejure.org/2019,40657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2019 - 7 ME 49/19 (https://dejure.org/2019,40657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2019 - 7 ME 49/19 (https://dejure.org/2019,40657)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Fehlt es bereits an einer derartigen Verletzung subjektiver Rechte des Rechtsmittelführers bei einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung, kann es dahinstehen, ob diese Allgemeinverfügung objektiv rechtmäßig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.08.1994 - 23 A 1518/92 -, juris).

    Die daraus resultierende subjektiv geschützte Rechtsposition ist vielmehr auf den durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs beschränkt (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016, a. a. O.; in Nordrhein-Westfalen: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.08.1994, a. a. O.).

    Der Anfahrtsweg wird vom Kernbereich des Anliegergebrauchs nicht erfasst, es genügt, dass eine ausreichende Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsnetz überhaupt besteht, eventuelle Umwege aufgrund einer Einziehung sind hinzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2016, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.1999 - 5 S 172/99 -, juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.

    Es besteht keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts in Bezug auf die Gründe, die für die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Eine Anfechtungsklage, mit der sich die Antragstellerin vorliegend in der Hauptsache gegen die Einziehungsverfügung betreffend eines Teils des "D." wendet, kann nur dann Erfolg haben, wenn neben einer etwaigen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes dieser die Antragstellerin auch in ihren subjektiven Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), mithin der Verwaltungsakt Grundrechte der Antragstellerin oder eine einfach gesetzliche Norm verletzt, die sie als Teil eines normativ hinreichend deutlich abgegrenzten Personenkreises vor dem betreffenden - ggf. rechtswidrigen - Verwaltungsakt schützen will (vgl. Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 113 Rn. 13 m. V. a. BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, BeckRS 1982, 106511).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.05.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschluss vom 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschluss vom 09.09.1996 - 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Ein pauschaler Verweis auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt dem nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, BeckRS 2018, 8723; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.09.2017 - 7 CS 17.1629 -, BeckRS 2017, 126550; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 146 Rn. 41 m. w. N.) und veranlasst deshalb keine obergerichtliche Auseinandersetzung mit diesem Vorbringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Dies gilt umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.09.1998 - 11 VR 6.98 -, juris) offen, kommt es grundsätzlich auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschluss vom 29.04.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.05.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschluss vom 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschluss vom 09.09.1996 - 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Aus dem Kernbereich des Anliegergebrauchs ergibt sich weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung der Grundstücksverbindung mit der Straße, noch vermittelt es einen Anspruch auf die Beibehaltung vorteilhafter Verkehrsverbindungen oder der Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zugangs und Abgangs, und insbesondere auch nicht auf die Beibehaltung des für ein Grundstück gegebenen Vorteils, von zwei Richtungen aus anfahrbar zu sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.08.1994, a. a. O. m. V. a. BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990 - 1 BvR 988.90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 - 4 C 82.80 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
    Dies gilt umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 5 S 172/99

    Rechtsschutz gegen Teilziehung einer Straße

  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1994 - 23 A 1518/92

    Anlieger einer Straße; Einzug einer Straße; Subjektives Recht; Teileinziehung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2017 - 1 MB 14/17
  • VGH Bayern, 15.09.2017 - 7 CS 17.1629

    Unzulässige Beschwerde

  • VGH Bayern, 13.11.1991 - 25 CS 91.3006

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Ausstrahlung einer

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 7 LA 91/20

    Anlieger; Einfahrt; Entfall; Erschwernis; Wegfall; Zufahrt

    Der gegenüber dem schlichten Gemeingebrauch gesteigerte Anliegergebrauch erstreckt sich daher nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr; er gewährleistet nicht die maximale bauliche Ausnutzbarkeit Grundstücks oder die Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (vgl. Senat, Urteil vom 02.12.2019 - 7 LB 36/18 -, juris; Beschluss vom 14.11.2019 - 7 ME 49/19 -, juris; Urteil vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 18.02.2020 - 1 B 360/19

    Anliegerrecht; Nachbarschutz; Sondernutzungserlaubnis

    Fehlt es bereits an einer Verletzung subjektiver Rechte der Antragstellerin durch die Sondernutzung der Straße durch den Beigeladenen, kann es dahinstehen, ob diese Sondernutzung objektiv rechtmäßig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.11.2019 - 7 ME 49/19 -, juris Rn. 6).
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